"ins Auge fassen" von riemsche

"ins Auge fassen" von riemsche

_____

nach § 580/2 des allgemeinen Gesetzbuches
muss sich ein Erblasser der nicht (mehr)
lesen kann ein fremdhändig geschriebenes
Testament von einem der Zeugen in Gegenwart
der beiden anderen inhaltlich informierten
Zeugen vorlesen lassen und danach bekräftigen
dass die ihm zu Gehör gebrachte Verfügung
seinem Willen entspricht_ in besagtem Fall
habe er jedoch den falschen Eindruck erweckt
er könne das Dokument mittels mitgebrachter
Lupe lesen was tatsächlich unmöglich gewesen
sein soll und schon kommen Zweifel auf
zum Beispiel_ wer will wissen was ich kann und
was nicht und wer mir zwischenzeitlich eins
zu eins erzählen was wo geschrieben steht

_____

zurück zur Startseite