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in Zeiten hurtig voranschreitender
Erosion der deutschen Sprache
irgendwie vorhersehbar
der Apostroph ist laut neuester
Rechtschreibregel nunmehr
im Schriftbild abiz freizügiger vertreten
ein Weisenrat der Orthografie entschied:
die Verwendung des Apostrophs zur
Abgrenzung des Genitiv_s bei
Eigennamen ist möglich wenn
die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist
das versteht jetzt kaum jemand
bedeutet aber_ Zünftiges wie
Joe’s Imbiss Anna’s Frisierstube oder
Bärbel’s Buchladen ist zulässig
manche der deutschen Sprache Mächtige
kriegen ob derart Mumpitz Seitenstechen
betroffen sind ohnehin nur Eigennamen
Roswitha’s Tochter Gregor’s Geliebte
oder des Teufel’s fette Beute
etwa sind weiter nicht erlaubt ebenso
keiner der immer wieder gesehenen
Grotesken des hochgestellten Kommas
á la Pommes Fritte’s Schal’s für 15Euro
Auto’s bitte rückwärts einparken
oder Angebote für Single’s
danke für d Aufmerksamkeit die Du
wem aus freien Stücken schenkst
und dein Verständnis wenn s wo fehlt
weil s mir vorab so stimmig dünkt
/í(:-)»
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